Wegen sexueller Belästigung war der HNO-Chefarzt des Uniklinikums zu 40 500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Ein Ergebnis, mit dem sich beide Seiten nicht zufriedengeben wollen. Wie es jetzt weitergeht.
Wegen sexueller Belästigung war der HNO-Chefarzt des Uniklinikums zu 40 500 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Ein Ergebnis, mit dem sich beide Seiten nicht zufriedengeben wollen. Wie es jetzt weitergeht.Im Prozess gegen Bernhard Schick, HNO-Chefarzt am Uniklinikum Homburg, hat am zweiten Verhandlungstag eines der mutmaßlichen Opfer ausgesagt. Foto: Eric Kolling
Das Verfahren wegen sexueller Belästigung von zwei Ärztinnen am Homburger Uniklinikum durch Professor Bernhard Schick wird vor dem Saarbrücker Landgericht neu aufgerollt. Staatsanwaltschaft wie Verteidigung haben Berufung eingelegt gegen das vergangenen Donnerstag vom St. Ingberter Amtsgericht erlassene Urteil.
Wie die Berufungsverhandlung nun abläuft, ist noch unklar. Das Landgericht ist, so teilt Thomas Schardt, Sprecher der Staatsanwaltschaft, mit, als Berufungsinstanz in Strafsachen eine vollständige Tatsacheninstanz. Dort ist grundsätzlich eine neue Beweisaufnahme durchzuführen. Allerdings könne die Berufung auch auf bestimmte Punkte, wie etwa Rechtsfolgen, Strafmaße, teilweisen Freispruch, begrenzt werden. Dann wäre eine reduzierte Beweisaufnahme möglich.
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