Untergeschobene Verträge bleiben ein Problem für Verbraucher

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Untergeschobene Verträge bleiben ein Problem für Verbraucher
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Die Verbraucherzentrale warnt vor zahlreichen Beschwerden zu untergeschobenen Verträgen im Jahr 2024, insbesondere im Strom-, Zeitschriften- und Telekommunikationsbereich.

Auch 2024 gab es wieder viele Verbraucherbeschwerden zu untergeschobenen Verträgen. Die Verbraucherzentrale sagt, was sie im kommenden Jahr erwartet. Hannover (dpa/lni) - Untergeschobene Verträge haben im zurückliegenden Jahr erneut oft die Verbraucherzentrale auf den Plan gerufen. Das Dauerthema habe auch in Niedersachsen zu vielen Beschwerden geführt, sagte die Geschäftsführerin der Verbraucherschutzzentrale in Niedersachsen, Petra Kristandt.

Unter anderem bei der Stromversorgung und im Zeitschriftenbereich seien zwei Unternehmen mit derartigen Maschen herausgestochen. 'Bundesweit, auch in Niedersachsen, hatte es zahlreiche Beschwerden zu untergeschobenen Verträgen der Primaholding GmbH mit den Vertriebsmarken Primastrom, Voxenergie und Nowenergie gegeben', sagte Kristandt. Inzwischen gebe es zwei außergerichtliche Vergleiche des Verbraucherzentrale-Bundesverbandes mit den Tochterunternehmen der Primaholding GmbH. Betroffene könnten nun ungünstige Verträge vorzeitig kündigen und Geld zurückfordern. Ähnliche Beschwerden gab es auch gegen Verlage, die mit der Pressevertriebszentrale zusammenarbeiten. 'Betroffene können meist nicht nachvollziehen, ein kostenpflichtiges Abo bestellt zu haben, der Widerruf gestaltet sich dann schwierig oder wird abgelehnt', so Kristandt. Gegen den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom habe es zudem Tausende Beschwerden wegen dubioser Anbieterwechsel gegeben. Dazu werde gerade eine Sammelklage geprüft. Konkrete Zahlen zu sämtlichen Beschwerdefällen in Niedersachsen sollen laut der Verbraucherzentrale erst im neuen Jahr vorliegen.Fakeshops und andere unseriöse Onlineanbieter oder Probleme mit Retouren und Gewährleistungsfällen seien ebenfalls weiter ein Problem. Um sich davor zu schützen, können Käuferinnen und Käufer auf den sogenannten Fakeshop-Finder der Verbraucherzentralen zurückgreifen. Auf der Webseite kann die Zuverlässigkeit eines Onlinehandels vorab untersucht werde

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