Am 16. September beginnt das 188. Münchner Oktoberfest. Die Stadt erwartet rund fünf Millionen Gäste. Die Wohnung während der Wiesn an Touristen zu vermieten, kann eine lukrative Einnahmequelle sein. Doch was ist rechtlich erlaubt?
Was Hotels und Pensionen können, können wir auch, denken sich viele Münchnerinnen und Münchner und vermieten zur Wiesn-Zeit ihre Räume an Oktoberfest-Besucher unter. Die zusätzlichen Einnahmen tun der Haushaltskasse gut. Aber: Wer ein Zimmer oder die ganze Wohnung untervermieten möchte, braucht die Genehmigung des Vermieters.
Die Stadt München macht mit dem sogenannten Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum eine klare Vorgabe. Egal, ob Eigentümer oder Mieter, man darf die Wohnung insgesamt nur acht Wochen pro Jahr kurzfristig vermieten. Die acht Wochen können auf mehrere kürzere Zeiträume verteilt sein. Das gilt nicht, wenn man nur ein Zimmer vermietet und im anderen Teil der Wohnung selbst wohnen bleibt. In diesem Fall kann man auch länger als acht Wochen untervermieten.
Das Sozialreferat geht den Fällen von Zweckentfremdung nach. Mitarbeitende des Amtes für Wohnen und Migration prüfen die Angebote im Internet regelmäßig und gehen auch Hinweisen von Anwohnern und Nachbarn nach. Laut Statistik von 2022 hat die Stadt über 400 zweckentfremdete Wohnungen aufgespürt, davon über 160, die regelmäßig an Touristen vermietet wurden.
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