Kontogebühren erhöhen ohne aktive Zustimmung der Kunden? Das hat der Bundesgerichtshof Banken und Sparkassen schon 2021 untersagt. Nun geht es darum, wie weit die Erstattungsansprüche zurückgehen.
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen für ihr Girokonto monatlich Kontoführungsgebühren. Wenn ihre Bank oder Sparkasse die Gebühren erhöhen will, muss sie dafür zunächst die aktive Zustimmung der Kundinnen und Kunden einholen. In der Vergangenheit war das nicht immer der Fall. Nicht zum ersten Mal landet deshalb ein Streit um Kontogebühren am Bundesgerichtshof in Karlsruhe .
Der BGH erklärte sie 2021 aber für unwirksam, da die Klauseln zu weitreichend seien und die Kunden unangemessen benachteiligt würden . Worum geht es diesmal in Karlsruhe? «Infolge der Entscheidung des BGH aus dem Jahr 2021 konnten viele Verbraucherinnen und Verbraucher gezahlte Bankentgelte zurückverlangen, wenn diese auf einer unwirksamen Zustimmungsfiktionsklausel beruhten», sagt Urban.
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