Upload-Filter: 'Da wird Propaganda betrieben, die höchst fragwürdig ist'
Und was gilt beispielsweise für Blogs, also Webseiten einzelner oder mehrerer Autoren, auf denen auch Werbung geschaltet wird, die also letztlich kommerziell sind?Bei kommerziellen Angeboten muss es sich um ein Angebot handeln, dessen Hauptzweck darin besteht, große Mengen von Nutzern hochgeladener urhberrechtlich geschützter Werke zu speichern, öffentlich zugänglich zu machen und damit Geld zu verdienen. Blogs erfüllen diese Voraussetzung normalerweise nicht.
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