Dieser Artikel erklärt die gesetzlichen Regelungen zum Urlaub in Deutschland und gibt Tipps für Arbeitnehmer, wie sie ihren Urlaub optimal planen können.
Endlich Urlaub - sagen derzeit viele Arbeitnehmer. Es ist sogar gesetzlich geregelt, dass jeder das Recht hat, sich zu erholen. Die Regelungen gehen aber noch weiter. Wer die Vorschriften kennt, kann sich und seinem Arbeitgeber Ärger ersparen.Wie viele Tage Urlaub stehen einem Arbeitnehmer zu? Die Mindestanzahl beträgt laut Gesetz bei einer Sechs-Tage-Woche 24 Urlaub stage, bei einer Fünf-Tage-Woche sind es 20 Tage.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen also auf vier Wochen Urlaub im Kalenderjahr – mindestens. In Tarif- und Arbeitsverträgen sind oft mehr freie Tage vorgesehen - im Schnitt 28 Tage. Sie müssen aber beim Arbeitgeber beantragt werden. Einfach buchen und verreisen, könnte Konsequenzen haben. Arbeitsjuristen raten, den Antrag rechtzeitig zu stellen, auch wenn im Gesetz selber keine Fristen stehen. Damit steigt die Chance, den Wunschtermin auch vom Personalbüro bewilligt zu bekommen. Am Ende entscheidet der Arbeitgeber nämlich über den Urlaubsbeginn seiner Mitarbeitenden. Er muss dabei aber deren Wünsche berücksichtigen und auch deren Interessen. Eltern haben da gute Karten in den Schulferien.Urlaub soll der Erholung dienen. Der Beschäftigte soll die Chance bekommen, seine Arbeitsfähigkeit zu erhalten. Allerdings kann in begründeten Ausnahmen der Mitarbeiter freie Tage ins nächste Jahr verschieben. Das Gesetz bezieht sich zwar auf das Kalenderjahr, aber es steht darin auch, dass der Jahresurlaub bis Ende März möglich ist. Tarif- und Arbeitsverträge sehen zum Teil einen noch längeren Zeitraum vor. Für das Verschieben muss es aber konkrete Gründe geben. Der Arbeitgeber wiederum muss die Betroffenen darauf hinweisen, dass sie noch Resturlaub auf dem Konto stehen haben. Die noch freien Tage auszahlen lassen, geht nicht. Das widerspräche ja dem Erholungszweck. Auch hier nennt das Gesetz eine Ausnahme: wenn der Urlaub nicht gewährt werden kann, weil das Arbeitsverhältnis ende
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