Oberverwaltungsgericht - In der Mitte Dr. Gerald Buck, Vorsitzender Richter am Oberverwaltungsgericht Münster
Die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall ist zu Recht erfolgt. Das hat heute das Oberverwaltungsgericht in Münster entschieden.
Damit schlossen sich die Richter am Montag der Auffassung des Verwaltungsgerichts Köln an, das bereits im Jahr 2022 die Bewertung durch den Verfassungsschutz als korrekt bewertet hatte. Diehat bereits angekündigt, dass sie in die nächste Instanz ziehen wird.
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