Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Karlsruhe weist Eilantrag zurück

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Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann abgewiesen. Damit kann das Klimaschutzgesetz am Freitag verabschiedet werden.

Urteil des Bundesverfassungsgericht s: Karlsruhe weist Eilantrag zurück

KARLSRUHE reuters/epd | Der Bundestag darf wie geplant am Freitag über die Novelle des Klimaschutzgesetzes abstimmen. Das Bundesverfassungsgericht wies am Donnerstag einen Antrag des CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann zurück. Heilmann hatte im Einzelnen bemängelt, dass für die Endfassung des Gesetzentwurfs, auf die sich die Ampel-Fraktionen nach monatelangen Verhandlungen verständigt hatten, nur wenige Tage Beratungszeit zur Verfügung stünden, Änderungsanträge nicht förmlich eingereicht worden seien und keine Anhörung von Sachverständigen mehr erfolge. Über den Entwurf soll am Freitag im Bundestag abgestimmt werden.

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