Urteil: EU-Genehmigung deutscher Condor-Hilfen ist nichtig

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Die Beihilfen Deutschlands für die angeschlagene Fluggesellschaft Condor sind ein Dauerbrenner vor den europäischen Gerichten. Nun haben die Richter erneut ...

Die Beihilfen Deutschlands für die angeschlagene Fluggesellschaft Condor sind ein Dauerbrenner vor den europäischen Gerichten. Nun haben die Richter erneut ein deutliches Urteil gesprochen.Der deutsche Staat hatte die Condor 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook in die Pleite gerutscht war.

Die Brüsseler Behörde habe nicht ausreichend geprüft, ob Deutschland durch die Beihilfe ein angemessener Anteil am künftigen Wertgewinn von Condor zugesichert werde, befanden die Richter. Das wäre aber erforderlich gewesen.Dass das Gericht die Genehmigung gekippt hat, heißt nicht zwangsläufig, dass die Gesellschaft das Geld sofort zurückzahlen muss.

Die Richter gaben dem Antrag von Ryanair nun statt - allerdings nur in Bezug auf eine Verletzung der Verfahrensrechte im Rahmen des erforderlichen Prüfverfahrens. Die Richter stellten klar, dass Ryanair die inhaltliche Rechtmäßigkeit des Beschlusses nicht beanstanden konnte.

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