Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg verkündet am Vormittag sein Urteil zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung in Deutschland.
Die entsprechende Regelung ist seit 2017 ausgesetzt. Es geht um die Frage, ob Internet- und Telekommunikationsanbieter die Daten ihrer Kunden für den Zugriff durch Behörden speichern müssen. Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen der Bundesnetzagentur und den Unternehmen Telekom und Spacenet, die sich gegen die Speicherpflicht wehren. Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Fall dem EuGH vorgelegt.
Das Gericht hatte in den letzten Jahren mehrfach über die Vorratsdatenspeicherung in verschiedenen Ländern geurteilt und dabei meistens die nationalen Regelungen gekippt. Dabei vertrat das Gericht die Rechtsauffassung, dass das anlasslose Speichern von Kommunikationsdaten grundsätzlich gegen EU-Recht verstößt.Entdecken Sie den Deutschlandfunk
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