Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs: Anerkannte Umweltverbände dürfen vor Gericht gegen die Zulassung von Autos mit Abschalteinrichtungen vorgehen.
Der EuGH hat entschieden, dass Umweltverbände vor Gericht gegen die Zulassung von Autos mit umstrittenen Abschalteinrichtungen vorgehen können.
Das entschied der Europäische Gerichtshof. In der Bekanntgabe des Urteils heißt es, die EU-Mitgliedsstaaten müssten den Verbänden die Möglichkeit geben, die Beachtung des europäischen Umweltrechts überprüfen zu lassen. Die Deutsche Umwelthilfe geht gegen eine Entscheidung des Kraftfahrtbundesamts vor, das für VW-Autos Abschalteinrichtungen - sogenannte Thermofenster - genehmigte. Das schleswig-hosteinische Verwaltungsgericht hatte angezweifelt, dass die Organisation klageberechtigt ist und zur Klärung den EuGH angerufen.
Der Gerichtshof bekräftigte zudem frühere Entscheidungen, wonach Thermofenster nur in wenigen Ausnahmefällen zulässig sind. Nur wenn sie nachweislich den Motor vor plötzlichen schweren Schäden und damit den Fahrer vor konkreten Gefahren schützten, könnten sie zulässig sein, hieß es. Ob das hier der Fall sei, müsse das Gericht in Schleswig überprüfen.
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