Auch nach Ansicht des Landgerichts Dortmund muss der Deutsche Handballbund die Arbeit einer eingesetzten Kommission im Fall André Fuhr beenden. Signalwirkung für andere Verbände hat das Urteil nicht.
Der Deutsche Handballbund hat im Fall des ehemaligen Trainers André Fuhr auch vor dem Landgericht Dortmund eine Niederlage erlitten. Das Gericht kam in einem einstweiligen Verfügungsverfahren zu dem Urteil, dass der DHB die Arbeit einer eingesetzten, unabhängigen Kommission beenden muss und bestätigte damit das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm aus dem Juli.
Nach Bekanntwerden der Anschuldigungen durch die Nationalspielerinnen Mia Zschocke und Amelie Berger im September 2022 hatten sich Borussia Dortmund und der DHB, bei dem Fuhr die U20 trainiert hatte, von Fuhr getrennt. «Grundsätzliche Auffassung des DHB war und bleibt es hierbei, dass auch in diesem Fall auf Basis der Verbandsautonomie sowie der Satzung des DHB die Einrichtung einer externen und unabhängigen Kommission zur Aufarbeitung und Prävention zulässig ist.
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