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Weil sie unzufrieden mit dem Ergebnis einer Haarglättung war, hat eine Kundin einem Urteil aus Rheinland-Pfalz zufolge Anspruch auf Schmerzensgeld von ihrer Friseurin. Die Betreiberin des Friseursalons soll der Geschädigten 2500 Euro bezahlen, wie das Landgericht Koblenz am Dienstag mitteilte.
Laut Gericht waren die Haare der Kundin seit der chemischen Glättung mit einem ungeeigneten Mittel »unnatürlich strohig« und quasi verunstaltet. Dies habe eine seelische Beeinträchtigung für die Frau bedeutet. Die Geschädigte selbst gab laut Gericht an, dass sie sich massiv unwohl gefühlt das Haus fast ein Jahr lang nur mit Mütze oder Kappe verlassen habe.
Laut Gericht sagte die Friseurin aus, die Kundin habe selbst eine unsachgemäße Behandlung vorgenommen. Außerdem komme eine natürliche Ursache wie die vorangegangene Schwangerschaft der Klägerin in Betracht. Beides wurde laut Gericht aber über ein Sachverständigengutachten ausgeschlossen.Haben Sie einen Fehler im Text gefunden, auf den Sie uns hinweisen wollen? Oder gibt es ein technisches Problem? Melden Sie sich gern mit Ihrem Anliegen.
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