Der Verfassungsschutz behandelt die AfD als Verdachtsfall für Rechtsextremismus - das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheidet jetzt: zu Recht.
Es ist die nächste Niederlage für die AfD gegen den Verfassungsschutz . Der Inlandsnachrichtendienst darf die Rechtsaußenpartei als Verdachtsfall einer rechtsextremistischen Bestrebung beobachten, das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster am Montag entschieden.
Es gehe hier schließlich um gründliche Aufklärung in der Sache, und zwar in einer eminent wichtigen für die Demokratie, sagte AfD-Anwalt Christian Conrad vor Gericht immer wieder. Verfassungsschutz-Anwalt Wolfgang Roth hielt der Gegenseite vor, das Verfahren nur verschleppen zu wollen. Es mussten weitere Verhandlungstage angesetzt werden.
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