Ein Facebook-Nutzer bebilderte sein Profil mit einem sechszackigen gelben Stern mit der Aufschrift „Nicht Geimpft“. Es kam zur Anklage, doch ein Gericht sprach den Mann frei.
-Politik waren sie in Form von Bannern oder Armbinden zu sehen: zweckentfremdete Judensterne wurden dabei mit den Worten „Nicht Geimpft“ oder „Ungeimpft“ versehen. Einem Gerichtsurteil zufolge ist das „zweifelsohne unangebracht und geschmacklos“, erfüllt aber nicht die gesetzlichen Voraussetzungen der Volksverhetzung., nicht aber die Verharmlosung von deren Ausgrenzung, entschied das Oberlandesgericht im niedersächsischen Braunschweig in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Urteil.
Der Angeklagte hatte Ende 2020 auf seinem Facebook-Profil einen sechszackigen gelben Stern mit der Aufschrift „Nicht Geimpft“ auf hellblauem rechteckigem Hintergrund veröffentlicht. Damit wollte er die aus seiner Sicht überzogenen Beschränkungen während der Corona- kritisieren. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Volksverhetzung. Das Amtsgericht Clausthal-Zellerfeld sprach den Mann jedoch frei.
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