Urteil: Schröder hat keinen Anspruch auf Bundestags-Büro

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Urteil: Schröder hat keinen Anspruch auf Bundestags-Büro
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Schröder war von 1998 bis 2005 Kanzler und von 1999 bis 2004 Vorsitzender der SPD.

Der frühere Bundeskanzler Gerhard Schröder hat nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf sein früheres Büro im Bundestag. Das Oberverwaltungsgericht Berlin -Brandenburg wies Schröders Klage am Donnerstag ab. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.Der Haushaltsausschuss des Bundestags hatte im Mai 2022 beschlossen, Schröders Büro im Bundestag stillzulegen.

„Sie begründet insbesondere keinen Rechtsanspruch des früheren Amtsinhabers“, teilte das Gericht mit. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Wegen Nähe zu Putin in der KritikSchröder kämpfte bereits in zweiter Instanz darum, dass der Bundestag ihm wieder ein Büro und Personal bezahlt. Vor dem Verwaltungsgericht hatte er in der ersten Instanz im Mai 2023 verloren .

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