Auto gegen Reh, Reh gegen Auto, Auto gegen Baum: Ein Wildunfall beschäftigte das Oberlandesgericht Oldenburg. Ein Fahrer forderte Schadenersatz von einer anderen Fahrerin.
Ein Wildunfall kann selbst dann als unabwendbar gelten, wenn die nach Maßstäben eines Idealfahrers einzuhaltende Geschwindigkeit überschritten wird. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgericht s Oldenburg , auf die die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins hinweist. Schwerer Wildunfall in der Dämmerung Im konkreten Fall ereignete sich ein schwerer Wildunfall auf einer Landstraße, die zwischen einem Waldstück und einem Feld verlief.
Er war der Ansicht, dass die Kollision durch ein angepasstes Tempo hätte verhindert werden können. Die Sache mussten Gerichte entscheiden. War die Frau den Umständen entsprechend viel zu schnell gefahren? Die Frau war den Angaben zufolge mit 80 bis 90 km/h unterwegs. An der Stelle galt Tempo 100.
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