Mit leerem Auto von Dänemark nach Deutschland, mit Paletten voller Bier und Limo zurück: Dosengetränke im Grenzgebiet zu kaufen, ist für viele Nordeuropäer äußerst lukrativ. Ein Gerichtsurteil könnte das nun ändern.
, die in Läden im deutsch-dänischen Grenzgebiet einkaufen. Das hat nun das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden. Es urteilte, dass die Pfandpflicht im Grenzhandel weder gegen das Grundgesetz noch gegen Europarecht verstößt.
Bislang konnten Skandinavierinnen und Skandinavier hierzulande Getränke in Dosen einkaufen und mit nach Hause nehmen, ohne deutsches oder dänisches Dosenpfand zu bezahlen. Die Einkaufenden beriefen sich dabei auf eine Ausnahme von der Pfandpflicht, die für den unmittelbaren Export von Einweggetränkeverpackungen gelte. Dazu füllten sie eine spezielle Exportbescheinigung aus. Die Regelung sei jedoch »nicht übertragbar auf die in Grenzgeschäften vereinbarten Erklärungen der überwiegend dänischen Endverbraucher, dass sie die Getränke erst außerhalb Deutschlands konsumierten«, hieß es vom Gericht.
Denn die Getränke würden nach wie vor an einen Endverbraucher verkauft. Diese Erklärung sei zudem unmöglich zu kontrollieren – im Gegensatz zum kommerziellen Export.habe dabei keinen Ermessensspielraum. Laut dem Verwaltungsgericht liegt ein »eklatanter Rechtsverstoß« vor. Daher ist der Kreis in der Pflicht, die Grenzhändler zur Einhaltung des Einwegpfands aufzufordern und die Pfandpflicht durchzusetzen, hieß es.
den Kreis im Januar 2021 beschlossen, gegen den Verkauf der Dosen im Grenzhandel vorzugehen, da dieser nach Ansicht der DUH gegen das deutsche Verpackungsgesetz verstößt. Weil der Kreis untätig blieb, wurde im April 2021 Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht erhoben. Über diese Klage und die Frage, ob nach der aktuellen Rechtslage – wie im übrigen Staatsgebiet Deutschlands und Dänemarks – auch in den Grenzläden Dosenpfand zu erheben ist, wurde nun verhandelt. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.
Innerhalb eines Monats kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht eingereicht werden. Für Menschen in der deutsch-dänischen Grenzregion ist es ein gewohntes Bild: Viele Dänen fahren mit leeren Autos – und manchmal sogar Anhängern – über die Grenze. Auf dem Rückweg sind Kofferraum und Hänger dann vollgepackt mit Bier- und Limonadendosen. Andere nutzen beispielsweise die Fähre Rødbyhavn – Puttgarden für einen Tagesausflug samt Großeinkauf in den dortigen Bordershops..
Und nach Ausfüllen der Exportbescheinigung fiel auch das Dosenpfand weg – ein doppelt lukratives Geschäft für viele. Und ein Ärgernis für Umweltschützer: Schätzungen zufolge gelangen jährlich mehr als 650 Millionen Dosen aus dem norddeutschen Grenzhandel nach Dänemark. Nicht alle werden im Anschluss recycelt oder landen im Müll.
Bis zu neun von zehn Dosen, die Naturschützer alljährlich in der dänischen Natur fänden, stammten aus Deutschland, hieß es etwa 2020.2015 schien nach jahrelangen Verhandlungen endlich eine Lösung für das deutsch-dänische Dosendilemma in Sicht: Die Umweltministerien in Kopenhagen, Berlin und Kiel unterzeichneten eine von den Dänen initiierte Vereinbarung, die diese Praxis beenden sollte. 2018, so der damalige Plan, sollte es so weit sein. Doch dazu kam es nicht.
Inzwischen haben sich viele Institutionen auf europäischer Ebene mit dem Thema beschäftigt: die EU-Kommission, das EU-Gericht, der Europäische Gerichtshof . Der entschied 2023, dass in Geschäften an der Grenze zu Dänemark Getränke weiterhin pfandfrei für den Export nach Dänemark verkauft werden dürfen. Ende April 2024 beschloss das EU-Parlament eine neue europäische Verpackungsverordnung, die ab 2029 in allen europäischen Ländern eine Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen vorsieht. Auch auf deutsche Dosen im grenzüberschreitenden Handel müsste dann deutscher Dosenpfand erhoben werden.
Dass die Klage der DUH erst gut fünf Jahre nach Eingang verhandelt wird, hat nach Angaben einer Gerichtssprecherin damit zu tun, dass das Verfahren an der am meisten belasteten Kammer des VG anhängig ist. Das liege zum einen an der Anzahl der Verfahren und zum anderen an der überdurchschnittlichen Komplexität der Rechtsgebiete, die die Kammer bearbeitet. Der Grenzhandel ist mit einem Gesamtumsatz von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr und mehr als 3000 Beschäftigten ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Schleswig-Holstein.
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