Urteil zum Soli-Zuschlag: Nicht verfassungswidrig

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Der Bundesfinanzhof (BHH) hat über eine Klage eines Ehepaars aus Bayern gegen die Ergänzungsabgabe verhandelt. Die wichtigsten Punkte der Entscheidung im Überblick

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Der Bundesfinanzhof hat über eine Klage eines Ehepaars aus Bayern gegen die Ergänzungsabgabe verhandelt. Die wichtigsten Punkte der Entscheidung im ÜberblickDie obersten Finanzrichter waren nicht von der Verfassungswidrigkeit des Solidaritätszuschlags für die Jahre 2020 und 2021 überzeugt und wiesen die Klage ab. Bloße Zweifel rechtfertigten keine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht.

Demgegenüber begründete der Bund die Fortführung des Soli damit, dass es weiter eine besondere Finanzlast in Folge der Wiedervereinigung gibt, etwa bei der Rentenversicherung oder am Arbeitsmarkt. Das Aufkommen aus der Ergänzungsabgabe lag 2020, also im Jahr vor der Änderung, bei rund 19 Milliarden Euro. Im Folgejahr sank es auf rund elf Milliarden Euro.

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