Stuttgart (lsw) - Zu zwölf Jahren Haft hat das Landgericht Stuttgart einen 43-Jährigen wegen des Mordes an seinem Nachbarn verurteilt. «Sie haben die
Mit einer doppelläufigen Flinte schießt er auf seinen Nachbarn. Nun gibt es ein Urteil.an seinem Nachbarn verurteilt. "Sie haben die Tötung ohne Zweifel begangen", sagte der Richter zum Angeklagten. Dieser hatte demnach mit einer doppelläufigen Flinte auf den 45 Jahre alten Nachbarn geschossen, der gerade auf seinem Balkon stand. Die Mutter des Opfers habe die Tat mit angesehen.
Unter anderem wegen einer paranoiden Schizophrenie und einer Cannabis-Abhängigkeit des Angeklagten war dieser zur Tatzeit laut Gericht vermindert schuldfähig. Neben der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ordnete der Richter Zahlungen in Höhe von insgesamt 35 000 Euro an dieVor dem Mord wurde laut Urteil das Motorrad des Täters zweimal umgeworfen.
Mit dem Urteil schließt sich das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Für die Forderung der Nebenklage nach einer lebenslangen Haftstrafe hatte der Richter Verständnis. Es müsse aber eine Abwägung unter anderem mit der psychischen Krankheit des Angeklagten geben. Eine Verurteilung wegen Totschlags - wie von der Verteidigung gefordert - lehnte das Gericht ab. Laut Urteil lag das Mordmerkmal der Heimtücke vor.
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