US-Gericht: Öffentliche LinkedIn-Daten bleiben Freiwild für Datendealer​

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US-Gericht: Öffentliche LinkedIn-Daten bleiben Freiwild für Datendealer​ Scraping Privacy

Microsoft muss im Kampf gegen sogenannte Scraper einen weiteren juristischen Rückschlag hinnehmen. Der Konzern darf das Unternehmen hiQ Labs bis auf Weiteres nicht daran hindern, öffentlich einsehbare LinkedIn-Profile abzugrasen, auszuwerten und gewonnene Erkenntnisse Dritten zu verkaufen. Das hat das US-Berufungsgericht für den neunten Bundesgerichtsbezirk am Montag entschieden.

Die Microsoft-Tochter LinkedIn bietet vergleichbare Auswertungen feil und möchte sich hiQ Labs vom Hals halten. 2017 forderte LinkedIn hiQ Labs auf, Scraping zu unterlassen. hiQ Labs antwortete mit einer Klage, unter anderem mit dem Vorwurf unzulässigen Eingriffs in die Verträge zwischen hiQ und dessen Kunden. Zudem beantragte der Kläger eine einstweilige Verfügung, um LinkedIn Sperrmaßnahmen gegen hiQ Labs Bots vorerst zu verbieten.

: Wer ein ihm legal zugängliches Computersystem vorschriftswidrig gebraucht, verstößt demnach nicht gegen US-Strafrecht. Vor diesem Hintergrund beauftragte der Supreme Court das Bundesberufungsgericht, den hiQ-Fall erneut zu prüfen. Nun liegt das Ergebnis vor: Das Berufungsgericht sieht sich durch die Van-Buren-Erkenntnis des Supreme Court noch bestärkt und bejaht erneut die einstweilige Verfügung gegen LinkedIn. Damit darf hiQ weiter Profile scrapen.

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