Niculescu Păun, der Vater des in Hanau erschossenen Vili-Viorel Păun, hat erneut Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung bei der Staatsanwaltschaft Hanau gestellt. Die Anzeige richtet sich gegen drei leitende Polizisten, die zur Tatzeit für den Notruf verantwortlich waren. Die Verjährung für mögliche Straftaten droht in fünf Jahren, daher drängt Niculescu Păun auf schnellere Ermittlungen.
Berlin taz | Dreimal wählte Vili-Viorel Păun in der Nacht vom 19. Februar 2020 den Notruf der Polizei. Zuvor hatte ein Mann drei Menschen in zwei Bars am Hanauer Heumarkt erschossen und auch auf Păuns Auto gefeuert, war dann mit seinem eigenen PKW davongerast. Păun nahm die Verfolgung auf, versuchte dabei fünfmal die Polizei zu erreichen, wobei er sich zweimal vertippte. Doch kein Anruf kam durch.
Als der Attentäter schließlich im Stadtteil Kesselstadt anhielt, erschoss er Păun in dessen Auto – und danach noch fünf weitere Menschen. Bis heute sind nach dem rassistischen Attentat von Hanau vom 19. Februar 2020 nicht alle möglichen Behördenfehler aufgearbeitet. Zu einem gehört der Fall, dass der Polizeinotruf in der Tatnacht fast nicht zu erreichen war – und die Frage, wer dafür verantwortlich war. Und ob Vili Viorel Păun noch leben würde, wäre es anders gewesen. Um diese offene Frage zu klären, hat am Dienstag Niculescu Păun, der Vater von Vili-Viorel Păun, nochmals Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Hanau gestellt, wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung. Die Anzeige richtet sich dabei nun erstmals gegen konkrete Polizisten, die zur Tatzeit in leitender Position waren und damit auch verantwortlich für den Notruf: Roland Ullmann, damals Polizeipräsident von Südosthessen; Jürgen Fehler, Polizeidirektor im Main-Kinzig-Kreis; und gegen den damaligen Leiter der Abteilung Einsatz, mutmaßlich der Beamte Claus S. Fehlende Strafverfolgung wäre „unerträglich“ Der Grund für die Anzeige ist auch die Sorge von Niculescu Păun, dass mögliches Versagen und Straftaten in Kürze nicht mehr verfolgbar sind: Denn fünf Jahre nach der Tat, also am 19. 2. 2025, tritt die Verjährung ein. Würden indes neue Ermittlungen aufgenommen, würde diese Frist um weitere fünf Jahre verlängert. Geschieht dies nicht und bliebe somit ein mögliches fahrlässiges Tötungsdelikt unverfolgt, wäre das für Păun „unerträglich“, heißt es in der Strafanzeig
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