Der bezahlte Vaterschaftsurlaub von zehn Tagen bei der Geburt eines Kindes kommt – aber später als geplant. Die EU-Kommission hat ein Verfahren eingeleitet. Berlin gibt sich entspannt.
umfasst, Anfang August in nationales Recht umsetzen müssen. Weil das nicht geschehen ist, hatte Brüssel Ende September Druck gemacht: Die EU-Kommission leitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland und 18 weitere Mitgliedsstaaten ein – darunter Österreich, Frankreich und Spanien. Sie alle erhielten blaue Briefe aus Brüssel: Die Bundesregierung muss erklären, warum sie so lange braucht.
Sie bekam damals zwei Monate Zeit, um das Aufforderungsschreiben zu beantworten und die Umsetzung der Richtlinie abzuschließen; andernfalls kann die Kommission eine Stellungnahme übermitteln. Das sind die üblichen Schritte im Verfahren: Falls die Kommission mit den Antworten nicht zufrieden ist, kann sie die jeweilige Regierung förmlich auffordern, Übereinstimmung mit EU-Recht herzustellen.
Die Begründung: Wenn EU-Staaten während eines mindestens sechsmonatigen Elternurlaubs für jeden Elternteil eine Bezahlung oder Vergütung in Höhe von mindestens 65 Prozent des Nettoeinkommens gewähren , müssen sie keinen Vaterschaftsurlaub einführen.
Ganz so einfach läuft es nicht: Mittlerweile hat Paus angekündigt, die geplante Regelung zum sogenannten Vaterschaftsurlaub im kommenden Jahr vorzubereiten und 2024 einzuführen. Die Ministerin begründete den Aufschub mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage. Die zweiwöchige Freistellung nach der Geburt soll Paus zufolge im Mutterschutzgesetz festgeschrieben werden.
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