Lange wurde darum gerungen, jetzt hat das EU-Parlament die Richtlinie zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden abgesegnet. Nun kommt es auf die Umsetzung in Deutschland an. Der Überblick.
Das Europaparlament hat am Dienstag eine Richtlinie zu Sanierungsvorgaben gebilligt, die dazu beitragen sollen, dass die EU ihre Klimaziele einhält. Der Energieverbrauch vonsoll so bis 2030 im Schnitt um 16 Prozent und bis 2035 um 20 bis 22 Prozent sinken. Für Gebäude, die nicht zum Wohnen gedacht sind, sehen die Vorschriften vor, dass 16 Prozent der am wenigsten energieeffizienten Gebäude bis 2030 und 26 Prozent bis 2033 renoviert werden müssen.
Auf die Bundesregierung komme damit eine große Herausforderung zu, teilte der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie mit. Denn es müsse trotzdem vorab genau geklärt werden, welche Gebäude wann saniert werden müssen. Für Bauunternehmen sei das wichtig, um planen zu können.von Wohngebäuden bis 2030 um 16 und bis 2035 um mindestens 20 Prozent sinken muss, ist ein übergeordnetes Ziel.
weitere 30 Prozent Förderung sind für Haushalte vorgesehen, die über ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von bis zu 40.000 Euro verfügen, das entspricht grob 50.000 Euro brutto. Neu ist dabei, dass die Höchstgrenzen der förderfähigen Kosten für den Heizungstausch und für Effizienzmaßnahmen miteinander verbunden werden können. In der Summe gilt dann eine Höchstgrenze der förderfähigen Kosten von, wenn sowohl die Heizung ausgetauscht als auch andere Effizienzmaßnahme durchgeführt werden. Das ist eine Verbesserung.
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