Verbot von 'Compact'-Magazin berührt die Pressefreiheit

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Mit dem Verbot des rechtsextremistischen Compact-Magazins begibt sich die Bundesinnenministerin in verfassungsrechtlich und politisch schwieriges Terrain.

Hauptsache weg? Moment. Mit dem Verbot des rechtsextremistischen Compact-Magazins begibt sich die Bundesinnenministerin auf ein verfassungsrechtlich und politisch vermintes Terrain. entschieden. "Dieses Magazin hetzt auf unsägliche Weise gegen Jüdinnen und Juden, gegen Menschen mit Migrationsgeschichte und gegen unsere parlamentarische Demokratie", teilte sie mit.

Kurzum: Man muss kein Verfassungsjurist sein, um zu erkennen, dass die Bundesinnenministerin zwei Rechtsgüter miteinander abzuwägen hatte – und sich am Ende klar entschied. Das Verbot, sagt sie, solle zeigen, "dass wir auch gegen die geistigen Brandstifter vorgehen". Zwar sei das Vereinsrecht anwendbar, weil es auch Vereinigungen umfasse, deren Zweck Pressetätigkeit sei, erklärten sie. Gleichzeitig dürfe das Vereinsverbot aber nicht auf Meinungsäußerungen gestützt werden, die den Schutz der Meinungsfreiheit genössen.: "Der besondere Schutzanspruch der Medien ist im Rahmen der Prüfung der Verbotsgründe, insbesondere der Verhältnismäßigkeit des Verbots, zu berücksichtigen.

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