Hamburg verbietet ab 2025 den Verkauf und die Abgabe von Lachgas an Minderjährige, um die gesundheitlichen Risiken zu minimieren.
Hamburg wird den Verkauf und die Abgabe von Distickstoffmonoxid ( Lachgas ) an Minderjährige ab 2025 wegen der gesundheitlichen Gefahren verbieten. Eine entsprechende Verordnung des Senats ist für heute angekündigt und gilt nur noch als Formalie. Auch der Betrieb von Automaten, die Lachgas anbieten und keinen ausreichenden technischen Schutz vor Gebrauch durch Minderjährige bieten, soll verboten werden. Bei Verstößen sind Bußgelder bis zu 5.000 Euro vorgesehen.
Hamburgs Sozialsenatorin Melanie Schlotzhauer (SPD) begründete die Verordnung mit den gesundheitlichen Risiken, die der Konsum von Lachgas für Kinder birgt, u.a. seien neurologische Schäden, Lähmungen und psychische Abhängigkeit zu befürchten. Die Sozialbehörde sieht minderjährige Konsumenten sogar einer lebensbedrohlichen Gefahr ausgesetzt, etwa wenn Lachgas in Kombination mit Alkohol oder anderen Drogen konsumiert wird. Laut Angaben der Behörde steigt der Konsum von Lachgas durch Minderjährige in Hamburg. Erleichtert wird der Konsum u.a. durch den Verkauf von Lachgas in Kiosken. Das Lachgas wird teilweise in Luftballons, die explizit zum Inhalieren bestimmt sind, abgefüllt. Hamburg reagiert mit der Verordnung auf die Verschiebung des auf Bundesebene angekündigten Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG), das wegen der im Februar anstehenden Bundestagswahl voraussichtlich nicht mehr zeitnah in Kraft treten wird. In der Hansestadt soll die Verordnung vorläufig bis Jahresende 2026 gelten
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