Der Anbieter der Streamingplattform Disney+ behält sich in seinen Nutzungsbedingungen vor, seine Preise einseitig und ohne jede Einschränkung zu Lasten der Ku
nd:innen zu erhöhen. Die Verbraucherzentrale Brandenburg sieht darin einen klaren Verstoß gegen die gesetzlichen Regelungen und ging vor Gericht gegen The Walt Disney Company B.V. vor. Außergerichtlich ließ sich der Anbieter nicht zum Einlenken bewegen. Nun ist ein Anerkenntnisurteil ergangen, dasFast 30 Prozent mehr sollte ein Verbraucher aus Cottbus für sein Jahres-Abonnement des Streamingdienstes Disney+ plötzlich bezahlen.
„Bei der angegriffenen Vertragsgestaltung konnten Verbraucher:innen eventuelle Preiserhöhungen zum Zeitpunkt ihres Vertragsschlusses überhaupt nicht abschätzen“, erklärt Michèle Scherer, Expertin für Digitales bei der VZB. Zwar wurde den Kund:innen eingeräumt, die Preisänderung zurückzuweisen, unklar blieb aber nach den Nutzungsbedingungen, welche Folge eine solche Zurückweisung konkret nach sich ziehen würde.
Das Landgericht Potsdam hat nun entsprechend dem Antrag der VZB entschieden, dass diese Klausel zur einseitigen Preisanpassung nicht zulässig ist. Vorausgegangen war dem Urteil ein Anerkenntnis des beklagten Unternehmens. „Es hat unsere Forderung akzeptiert – allerdings erst, nachdem das Gerichtsverfahren schon ein Jahr andauerte“, so Scherer.
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