Verbraucherzentrale klagt gegen Lidl, Penny und Co. wegen App-Rabatten

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Verbraucherzentrale klagt gegen Lidl, Penny und Co. wegen App-Rabatten
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Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Klagen gegen Lidl und Penny wegen möglicher Verstöße gegen die Preisangabenverordnung eingereicht. Kritisiert wird die Bewerbung von Rabatten, die nur für App-Nutzer gelten, da der Gesamtpreis für den regulären Einkauf nicht klar erkennbar ist.

Lidl , Penny und weitere Lebensmittelhändler versuchen, Verbraucher mit Rabatten zu ködern. Diese gibt es teilweise nur bei Nutzung der eigenen Apps. Verbraucherschützer ziehen nun vor Gericht. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat rechtliche Schritte gegen die Werbemaßnahmen von Lidl und Penny eingeleitet. Laut Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht, wurden zwei Anträge auf Unterlassung gegen die beiden Discounter eingereicht.

„Das verstößt unserer Auffassung nach eindeutig gegen das Gesetz“, erklärt Bernhardt. Die Verbraucherschützer sehen in der Bewerbung von Preisen für App-Nutzer einen möglichen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung. Kritisiert wird insbesondere, dass nicht klar ersichtlich sei, welcher Gesamt- oder Grundpreis für den regulären Einkauf ohne App-Nutzung gilt. Es geht nicht darum, dass die Preise in den Apps günstiger sind, sondern um den Vorwurf, dass Discounter wie Lidl, Rewe und andere Anbieter gegen bestehende Vorschriften verstoßen. Konkret wird beanstandet, dass in der Werbung nicht der Gesamtpreis angegeben wird, der für alle Kunden gilt - unabhängig davon, ob sie die App nutzen oder nicht. Kunden könnten zudem Angebote missverstehen. In der Klageschrift, die FOCUS online vorliegt, fordert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg vom Discounter Lidl, es fortan zu unterlassen, ein Angebot, das eigentlich nur für Lidl-Plus-Kunden gilt, durchgestrichen im Prospekt anzugeben. Freitag, 17.01.2025 | 19:19 Der Vorwurf: Dieser Angebotspreis wird in der Werbung einem durchgestrichenen Preis gegenübergestellt, der ohne die Nutzung der App gelten würde. In der Abmahnung gegen Penny, Rewe und Netto Marken-Discount geht es unterdessen darum, dass in den Prospekten, im Regal und in den Apps oft nur der Grundpreis für das rabattierte Angebot angezeigt werde. Kunden, die nicht über die App verfügen, könnten so schwerer Preise vergleichen. Ein Sprecher von Penny erklärte auf Anfrage: „Uns liegt noch keine Klageschrift vor. Daher können wir uns als Penny derzeit zu den konkreten Inhalten nicht äußern.“ Lidl gibt grundsätzlich keine Stellungnahme zu laufenden Verfahren ab. Die Verfahren wurden laut der Verbraucherzentrale bei den Landgerichten in Heilbronn und Köln eingereicht. Auch gegen den Lidl-Konkurrenten Netto Marken-Discount bereiten die Verbraucherschützer eine Klage vor. Im Ausland verzichten Supermärkte und Discounter bereits seit vielen Jahren auf durchgestrichene Preise bei App-Angeboten. Stattdessen ist an den Regalen lediglich der Hinweis „Mit der App sparen“ zu finden. In Griechenland und Spanien zeigt Lidl auf den digitalen Preisschildern etwa beide Preise – sowohl für Kunden ohne als auch mit App-Vorteil. Der Preis für App-Nutzer wird dabei in einer kleineren Schriftgröße oder mit dunklem Hintergrund dargestellt. Der Grundpreis wird dabei immer für beide Kundengruppen abgebildet. Verbraucherschützerin Bernhardt sagte, wenn in der Filiale, auf Plakaten, am Regal oder im Handzettel mit Preisen geworben werde, müsse nach der Preisangabenverordnung immer der Gesamtpreis angegeben werden, der für den normalen Supermarktkunden gilt, ohne Nutzung einer App. Discounter und Supermärkte hätten sich wiederum häufiger dafür entschieden, den günstigeren Gesamtpreis abzubilden. Die Folge? Für Verbraucher ist es dadurch schwerer, die Preise zu vergleichen. Die Händler erhalten dafür - im besten Fall - treuere Kunden und deren Daten. Die helfen ihnen, zu verstehen, was die Käufer wollen. Sie können auch besser auf deren individuellen Vorlieben eingehen. So können die Unternehmen in der App zum Beispiel bestimmte Produkte bewerben und damit das Kaufverhalten beeinflussen

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