Das Islamische Zentrum Hamburg wurde durch den Bund verboten. Die Blaue Moschee an der Alster wurde beschlagnahmt. Nun geht das als extremistisch eingestufte Zentrum gerichtlich dagegen vor.
Oberste Priorität für die Kläger ist es, die Blaue Moschee wieder für die Gläubigen zu öffnen zu können. Rund drei Wochen nach Schließung der Blauen Moschee an der Alster hat das als extremistisch eingestufte Islamische Zentrum Hamburg Klage gegen die Verbotsverfügung des Bundesinnenministeriums eingelegt.
Die in der Verbotsverfügung genannte Begründung, der Verein und Betreiber der Moschee sei von der iranischen Regierung gesteuert, verfolge verfassungsfeindliche Ziele und verbreite die Ideologie der Islamischen Revolution in Deutschland, bezeichneten die Vertreter des IZH als „Unterstellung“, der man mit der Klage entgegentreten wolle.Oberstes Ziel sei es jedoch, die Blaue Moschee wieder für die Gläubigen zu öffnen.
Zugleich monierten die IZH-Vertreter, dass das Ministerium Gesprächsangebote des Vereins im Vorfeld des Verbots ausgeschlagen habe. „Das IZH als Verein sowie die von der Durchsuchung betroffenen Personen wollen auch weiterhin gerne mit den Behörden kooperieren“, hieß es.Bundesinnenministerin Nancy Faeser hatte das IZH am 24. Juli als „bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa“ verboten.
In den vergangenen Wochen hatten sich vor der Moschee immer wieder Hunderte Gläubige versammelt, um zu beten und für eine Öffnung des Gotteshauses zu demonstrieren. Es ist bereits die zweite Klage, die dem Bundesverwaltungsgericht im Zusammenhang mit der Verbotsverfügung vorliegt. In der vergangenen Woche hatte bereits das ebenfalls verbotene Zentrum der Islamischen Kultur Frankfurt Klage und einen Eilantrag in Leipzig gegen das Verbot gestellt.
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