Die Staatsanwaltschaft sieht von einer öffentlichen Klage ab, Morkes muss 8.000 Euro an die Gerichtskasse zahlen. Das berichtet sein Anwalt Holger Rostek.
Update, 23. Mai: Von der Erhebung einer öffentlichen Klage sieht die Staatsanwaltschaft Bielefeld ab, das Verfahren gegen den Gütersloher Bürgermeister Norbert Morkes wird vorläufig eingestellt. Im Gegenzug muss Morkes eine Geldbuße von 8.000 Euro an die Gerichtskasse zahlen. Diese Nachricht teilte Morkes Rechtsanwalt Holger Rostek am Donnerstag in einer Pressemitteilung mit. Demnach scheint das Verfahren nach Paragraph 153a Strafprozessordnung beendet.
Die Beamten kommen darin zu dem Ergebnis, dass dem derzeit suspendierten Bürgermeister kein strafrechtlich relevantes sexualisiertes Verhalten gegenüber Frauen vorgeworfen werden kann. Die disziplinarrechtliche Beurteilung dieser Vorwürfe durch den Kreis Gütersloh steht indes noch aus. Den Vorwurf der Untreue, wonach Morkes den Dienstwagen privat genutzt haben soll, sieht die Gütersloher Kriminalpolizei in einigen Fällen erhärtet.
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