Karlsruhe - Die AfD-Fraktion kämpft am Bundesverfassungsgericht um die Vorsitze in mehreren Bundestagsausschüssen. Das höchste deutsche Gericht will
Früher wurden Posten im Bundestag nach einer Wahl meist ohne großes Aufsehen verteilt. Seit die AfD im Plenum sitzt, ist das anders. Nun verhandelt das höchste deutsche Gericht dazu.-Fraktion kämpft am Bundesverfassungsgericht um die Vorsitze in mehreren Bundestagsausschüssen. Das höchste deutsche Gericht will dazu heute in Karlsruhe verhandeln.
Es sei also "nicht von vornherein völlig ausgeschlossen", dass Rechte der Fraktion verletzt seien. Im Hauptsacheverfahren sei unter anderem zu klären, ob die Geschäftsordnung des eine freie Wahl der Vorsitze zulasse und ob Rechtspositionen der AfD-Fraktion aus dem Grundgesetz beeinträchtigt sein könnten.Mitverhandelt wird eine zweite Klage der AfD, in der es um die Abwahl Brandners als Vorsitzender des Rechtsausschusses im November 2019 geht. Er war nach mehreren selbst ausgelösten Eklats abberufen worden – ein einmaliger Vorgang in der Geschichte des Bundestags.
In den Ausschüssen sitzen Abgeordnete aus den im Bundestag vertretenen Parteien. Sie beraten Fachthemen und bereiten Beschlüsse im Plenum vor. Die Zuständigkeit der Ausschüsse entspricht in den meisten Fällen jener der Bundesministerien, für Themen des Gesundheitsministeriums beispielsweise ist also der Gesundheitsausschuss zuständig. "Die Ausschussvorsitzenden haben eine bedeutende Position", heißt es auf der Internetseite des Bundestags.
Brandner sagte, im Grundgesetz heiße es, der Bundestag wähle den Präsidenten und seine Stellvertreter. Nach der Geschäftsordnung des Bundestags habe zudem jede Fraktion einen Anspruch auf mindestens einen Vizepräsidenten. Zu den Ausschussvorsitzen sei im Grundgesetz nichts zu finden. Die Geschäftsordnung mache aber deutlich, dass diese nicht gewählt, sondern nach den Vereinbarungen im Ältestenrat "bestimmt" werden, erläuterte Brandner.
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