Das Bundesverfassungsgericht hat die Auslieferung der deutschen Staatsangehörigen Maja T. nach Ungarn gestoppt. Das Gericht sieht ein hohes Risiko für Folter und unmenschliche Behandlung in Ungarn, insbesondere aufgrund der Haftbedingungen und fehlender Aufklärung über Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität.
Zuständig für die Überprüfung der Auslieferung war das Kammergericht Berlin. Dieses sei, so das Verfassungsgericht , seiner Pflicht zur vollständigen Aufklärung des Sachverhalts nicht hinreichend gerecht geworden. Dadurch sei Art. 4 der Charta der Grundrechte der
Das Kammergericht habe Haftbedingungen für Maja T. nicht hinreichend aufgeklärt. Dabei habe es hinsichtlich der Haftumstände in Da es aber an Erhebungen für Angriffe aus Gründen der Geschlechtsidentität fehle, sei ein gezieltes Vorgehen gegen derartige Diskriminierungen jedoch kaum möglich.Der Fall ist rechtspolitisch hochbrisant: Maja T. wird von den ungarischen Behörden vorgeworfen, Mitglied einer kriminellen Vereinigung zu sein und im Februar 2023 in Budapest mehrere Rechtsextremisten angegriffen und verletzt zu haben. Gegen T.
Auslieferung Grundrechte Folter Diskriminierung Verfassungsgericht
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