Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen

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Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen
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+ Verwaltungsgericht Köln: Verfassungsschutz darf AfD als Verdachtsfall einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen. Eine entsprechende Klage der AfD werde abgewiesen, erklärte das Gericht nach knapp zehnstündiger mündlicher Verhandlung. Zur Begründung führte das Gericht aus, es gebe "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei".

Bei einer Einstufung als Verdachtsfall dürfen geheimdienstliche Mittel zur Beobachtung eingesetzt werden. Die AfD hat gegen den Verfassungsschutz geklagt, um die Einstufung zu verhindern. Der Prozess war eigentlich für zwei Tage angesetzt.

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