Die AfD hat vor dem Kölner Verwaltungsgericht eine Niederlage hinnehmen müssen. Die Partei darf demnach vom Verfassungsschutz beobachtet werden, weil sie unter dem Verdacht steht, verfassungsfeindlich zu sein.
einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als rechtsextremistischen Verdachtsfall einordnen.Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts war an ungewohnter Stelle zusammengetreten. Statt in der Kölner Innenstadt hatte das Gericht den Kristallsaal der Kölner Messe im Rechtsrheinischen angemietet. Dutzende Journalisten verfolgten die mündliche Verhandlung,
Die Anwälte des Bundesamtes für den Verfassungsschutz hatten tausende Seiten Äußerungen von AfD-Funktionären zusammengetragen. Darin, so sagen die Anwälte des Verfassungsschutzes, eindeutige völkische Tendenzen, Hinweise auf Antisemitismus, Ausländer-und Islamfeindlichlichkeit, Verächtlichmachung der Demokratie sowie pauschale Verachtung für Migranten.Die AfD hatte verfassungsfeindliche Bestrebungen bestritten.
zusammenhanglose Beiträge aus sozialen Medien, einzelne Sätze teilweise, dass sind die Vorwürfe, wo wir aber ganz klar, sagen, dass das nicht ausreicht, um die gesamte Partei als Verdachtsfall einzustufen.