Der deutsche Auslandsgeheimdienst BND darf bei seiner Überwachung zu
) für den deutschen Auslandsgeheimdienst muss bis spätestens Ende 2026 neu geregelt werden, bis dahin dürfe die Überwachung mit Einschränkungen weitergehen.
Auch bei Menschen im Ausland gehe die Überwachung zu weit: Der „Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung“ sei demnach unzureichend. Konkret weist das Gericht auf die Begriffe hin, mit denen der Geheimdienst nicht-öffentliche Kommunikation filtert. Suchbegriffe, „die den Kernbereich der Lebensgestaltung betreffen“ dürften auch gegenüber Personen im Ausland nicht eingesetzt werden.
Ein weiterer Kritikpunkt: Der Geheimdienst lässt sich bei seiner Überwachung offenbar zu wenig auf die Finger schauen. So rüffelt das Gericht, dass die Aufbewahrungsfristen für die Dokumentation der durchgeführten Überwachung „zu kurz“ seien.
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