Das Vergleichsportal Check24 darf künftig keine 'Jubiläumsdeals' beim Abschluss von Versicherungen mehr anbieten.
Das Vergleichsportal Check24 hatte 2018 mit der Rückzahlung von Beiträgen bei "Jubiläumsdeals" geworben.Das Landgericht München I hat dem Vergleichsportal Check24 das Anbieten sogenannter"Jubiläumsdeals" beim Abschluss von Versicherungen untersagt. Das Gericht gab einer Klage des Bundesverbands Deutscher Versicherungskaufleute gegen die Rabatte statt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Portal Check24 will erst nach Durchsicht der Urteilsbegründung entscheiden, ob es Berufung eingelegt. Hätte das Urteil bestand, dürfte Check24 keine solchen oder ähnlichen Aktionen mehr anbieten. Kundinnen und Kunden, die entsprechende Deals in der Vergangenheit geschlossen haben, sind davon nicht betroffen.
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