Verkürzter Genesenenstatus: Klagen mit Erfolgsaussichten

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Laut einem Urteil war die Verkürzung des Genesenenstatus rechtswidrig. Nun droht eine Klagewelle, die die Bundesregierung noch abwenden will.

FREIBURG taz | Wer jüngst seinen Genesenenstatus verloren hat, weil dieser von sechs auf drei Monate verkürzt wurde, kann beim Verwaltungsgericht Berlin klagen und wird ihn wohl zurückbekommen. Das ist die Folge einer gesetzgeberischen Fehlleistung von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat. Zwar hat Gesundheitsminister Karl Lauterbach bereits eine Neuregelung angekündigt, er kann aber nicht sagen, wann sie kommt und mit welchem Inhalt.

Das VG Berlin erklärte sich sogar bundesweit für entsprechende Klagen zuständig, weil es um eine Verordnung der Bundesregierung geht. Am Freitag lagen schon 50 weitere Klagen vor. Es könnten Zehntausende werden, wenn die Bundesregierung nicht bald reagiert. Hin und her zwischen RKI und Bundesregierung Auch der politische Druck ist hoch. Schon Anfang Februar forderte die Gesundheitsministerkonferenz eine Rückkehr zur alten Regelung, wonach die Bundesregierung den Genesenenstatus definiert. Auch die CDU forderte, der Minister müsse so etwas selbst entscheiden. Schließlich sagte Lauterbach selbst kürzlich in Bild: „Über tiefgreifende Entscheidungen wie etwa den Genesenenstatus möchte ich selbst und direkt entscheiden.

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