Ein 85-jähriger Kölner soll nach mehr als 50 Jahren aus seiner Wohnung raus. Der Vermieter meldete Eigenbedarf an. Ob das glaubwürdig ist? Den ersten Prozess hat der Mieter gewonnen.
Ein 85-jähriger Kölner soll nach mehr als 50 Jahren aus seiner Wohnung raus. Der Vermieter meldete Eigenbedarf an. Ob das glaubwürdig ist? Den ersten Prozess hat der Mieter gewonnen.Klaus J. nennt bescheidene 33 Quadratmeter sein Zuhause. Er hat keine eigene Toilette, keine Zentralheizung und das Küchenwaschbecken seit Jahren keinen Abfluss. In einem Raum ist der Boden seit einem Bombenangriff im 2. Weltkrieg abgesackt.
Umso größer der Schock für den ehemaligen Elektriker, als er Anfang letzten Jahres die Kündigung zum 30. September 2023 bekam.Der Vermieter, der das Mehrfamilienhaus 2017 gekauft hatte und mit seiner Familie dort ebenfalls eingezogen war, machte Eigenbedarf zu Gunsten seiner Tochter geltend.Diese würde demnächst studieren und dazu sei ihr Zimmer in der elterlichen Wohnung zu klein, so die Begründung. Die Wohnung von Klaus J.
In dem Prozess war die Tochter als Zeugin geladen. Laut Urteilsbegründung habe sie nicht einmal gewusst, wie viele Zimmer die Wohnung hat, wie sie geschnitten und ausgestattet ist.„Besonders bemerkenswert ist weiter, dass die Zeugin keine Kenntnis davon hatte, dass die streitgegenständliche Wohnung über keine eigene Toilette verfügt, sich diese vielmehr auf dem Flur befindet und mit anderen Mietern des Hauses geteilt werden muss“, so der Richter in der Urteilsbegründung.
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