Versicherer reichen Verfassungsbeschwerde gegen Ein-Wochen-Sperre ein

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Die deutschen Versicherer wenden sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen neue Vertriebsvorgaben für Restschuldversicherungen.

Die deutschen Versicherer wenden sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen neue Vertriebsvorgaben für Restschuldversicherungen. Eine Wochensperre für den Vertragsabschluss verstoße gegen EU-Vorgaben, argumentiert der Branchenverband GDV. Im Rechtstreit kommt es darauf an, was mit „Bündelung“ genau gemeint ist.Die deutschen Versicherer wenden sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen neue Vertriebsvorgaben für Restschuldversicherungen.

Der GDV will eine „reelle Chance“ erkannt haben, dass das Bundesverfassungsgericht sich der Sichtweise des Verbands anschließt. Auch weitere Klagewege stehen im Verband zur Diskussion. So zielt der Verband auf eine „Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof“, wie er auf Nachfrage festhält. Konkret wird der Verband dabei allerdings nicht.

Die Branche wehrt sich bereits seit Jahren gegen die Kritik: Sowohl Banken als auch Versicherer legten „Selbstverpflichtungen“ auf, um Standards in der Branche auf freiwilliger Basis zu etablieren. Verständliche Unterlagen, Teilerstattung bei Kündigung, ein klarer Hinweis auf Freiwilligkeit und ein Hinweis auf Leistungsausschlüsse in der Beratung sind demnach Punkte, die zahlreiche Unternehmen in Aussicht stellen.

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