Bei den Sonstigen Produkten zur Wundbehandlung läuft den Herstellern für die obligate Nutzenbewertung die Zeit davon. Sie pochen auf eine von G–BA-Chef Hecken befürwortete Fristverlängerung.
Berlin. Der Bundesverband Medizintechnologie begrüßt die im Gespräch mit der Ärzte Zeitung getätigten Aussagen des G-BA-Vorsitzenden Professor Josef Hecken, dass im Bereich der Verbandmittel-Erstattung politischer Handlungsbedarf besteht, da ansonsten Versorgungslücken bei den Sonstigen Produkten zur Wundbehandlung drohten. „Für das neue Bewertungsverfahren fehlen noch immer die Evidenzanforderungen. Die Zeit rennt bis zum Fristende im Dezember 2024 davon.
Hintergrund ist, dass für SPzW – zu den betreffenden Wundmanagementlösungen zählen unter anderem silber- sowie auch PHMB-haltige Produkte und andere therapeutisch wirkende Wundauflagen – künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor sie durch die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet werden.
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