Verstoß gegen die Schulpflicht: Mutter schickt ihren Sohn über Jahre nicht zur Schule

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weigert, ihren Sohn zur Schule zu schicken, ist sie am Mittwoch zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Da die 42-Jährige vollumfänglich gestanden habe, sei das Gericht von ihrer Schuld überzeugt, erklärte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Laut Anklage hat die Frau ihren inzwischen 13-jährigen Sohn bereits seit August 2021 nicht in die vorgesehene Schule in Grevesmühlen geschickt – trotz der in Deutschland geltenden Schulpflicht. Der Junge wäre eigentlich in der siebten Klasse. Laut Landkreis hatten Polizisten versucht, den Jungen abzuholen und zur Schule zu bringen. Das sei aber daran gescheitert, dass sie nicht die Wohnung betreten durften.

Die Mutter hat den Angaben zufolge wiederholt zudem nicht auf Kontakt seitens der Schule reagiert. In diesem Zusammenhang gibt es bereits zwei rechtskräftige Strafbefehle mit Geldstrafen gegen die Frau. Dass die Mutter ihr Verhalten nicht geändert habe, wertete die Richterin zulasten der Frau. Das jüngste Urteil bezieht sich auf den Zeitraum ab November 2023. Zur Motivation der Frau wurde in der Verhandlung nichts gesagt.

Die 42-Jährige ist in der Vergangenheit laut Gericht schon mit anderen Tatbeständen strafrechtlich in Erscheinung getreten. Im Bundeszentralregister ist demnach unter anderem von gemeinschaftlichem Diebstahl, Betrug, der wiederholten Durchführung nicht genehmigter Veranstaltungen oder tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte die Rede.

Laut einer durch den Anwalt abgegebenen Erklärung soll der Sohn in Zukunft online unterrichtet werden. Die Mutter muss dem Urteil zufolge künftig regelmäßig nachweisen, dass ihr Kind tatsächlich am Unterricht teilnimmt. Die Bewährungszeit wurde auf zwei Jahre festgesetzt. Außerdem soll die Frau 150 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen.

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