Werden die Pläne für die elektronische Patientenakte von der Ampel nicht geändert, lande das Projekt vor Gericht – dies prognostiziert der Bundesdatenschutzbeauftragte Kelber.
ein wichtiges Projekt. Der SPD-Politiker verspricht sich von der Digitalisierung große Vorteile – für Patienten, Ärzte und Krankenkassen. Die ePA soll dem Gesetzentwurf zufolge bis Anfang 2025 für alle Patientinnen und Patienten zur Verfügung stehen., die aber nur wenig genutzt werden. Künftig soll nach den Ampel-Plänen eine Widerspruchsregelung gelten – wer die ePA nicht nutzen will, muss dies aktiv mitteilen.
„Wenn die Ampelkoalition jetzt Regelungen festlegt, die bei Klagen hochgefährdet sind, weil sie nicht ausreichend differenzieren und dann im Zweifel für einen Stopp des Gesamtprojektes sorgen, wird der eigentlich guten Sache ein Bärendienst erwiesen“, sagte Kelber.
Er schlug vor, eine Stelle mit der Auswertung dieser Daten zu beauftragen, die keine eigenen wirtschaftlichen Interessen habe, etwa den medizinischen Dienst.wies die Kritik Kelbers zurück. Mit der Neuregelung werde „im Gegenteil die informationelle Selbstbestimmung verbessert“, sagte er der Nachrichtenagentur AFP.
hob Mieves hervor. Bei besonders sensiblen Daten werde noch einmal vorher nachgefragt. „Wir brauchen Gesundheitsschutz und Datenschutz. Genau das regeln wir“, sagte der SPD-Politiker.
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