Der Name ist weltweit bekannt, eher berüchtigt, es gibt Filme und Netflix widmet ihm gar eine eigene Serie. Aber, eine eingetragene Marke darf der 1993 von der Polizei erschossene Drogenbaron Pablo Escobar in Europa nicht werden, entscheidet ein Gericht. Das würde gegen moralische Werte verstoßen.
Der Name ist weltweit bekannt, eher berüchtigt, es gibt Filme und Netflix widmet ihm gar eine eigene Serie. Aber, eine eingetragene Marke darf der 1993 von der Polizei erschossene Drogen baron Pablo Escobar in Europa nicht werden, entscheidet ein Gericht. Das würde gegen moralische Werte verstoßen.
Der Name des berüchtigten Drogenbosses "Pablo Escobar" darf in der EU nicht als Name für Waren oder Dienstleistungen eingetragen werden. Man verbinde den Namen mit Drogenhandel, Verbrechen und Leid, entschied das Gericht der EU in Luxemburg. Die Escobar-Gesellschaft mit Sitz in Puerto Rico wollte beim Amt der EU für geistiges Eigentum den Begriff "Pablo Escobar" für ein breites Spektrum an Waren und Dienstleistungen als Marke eintragen lassen. Das Amt lehnte den Antrag ab: Das verstoße gegen die guten Sitten.
Dazu zählten Menschenwürde, Freiheit, Gleichheit und Solidarität sowie die Grundsätze der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit und das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
Das Unternehmen klagte vor dem Gericht der EU auf Eintragung der Marke - und verlor nun. Escobar werde größtenteils nicht mit seinen guten Taten zugunsten der Armen in Kolumbien in Verbindung gebracht, entschieden die Richter. Daher verstoße die Anmeldung gegen die moralischen Werte und Normen. Zwar sei Escobar nie strafrechtlich verurteilt worden. Er werde aber als ein Symbol des organisierten Verbrechens wahrgenommen, das für zahlreiche Verbrechen verantwortlich sei.
Kolumbien Drogen EU Europäischer Gerichtshof Urteile
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