Ein Kündigungsbutton hilft: Kunden können damit viele Verträge bequem online kündigen.
Wer seinen Telefon-, Strom- oder Fitnessvertrag online kündigen möchte, stößt bei rund 20 Prozent aller Anbieter immer noch auf Probleme. Jeder fünfte Anbieter hat noch keinen Kündigungsbutton auf seiner Internetseite eingebunden, obwohl dieser seit gut 20 Monaten gesetzlich Pflicht ist.
Den größten Nachholbedarf hat die Telekommunikationsbranche: Dort fehlt der Online-Kündigungsknopf sogar bei 40 Prozent der Unternehmen. Dies hat eine Untersuchung von 1200 Webseiten von Anbietern der Verbraucherzentrale Bundesverband ergeben, die dieser Redaktion vorliegt. Untersucht wurden je 300 Anbieter aus den Branchen der Energieversorger, Telekommunikationsanbieter, Fitnessstudios und Medien.Lesen Sie auch: Radikales Konzept – Telekom streicht Apps auf dem HandySeit Juli 2022 schreibt ein Gesetz vor, dass kostenpflichtige Laufzeitverträge, die im Internet abgeschlossen werden, ohne viel Aufwand online gekündigt werden können. Ein Brief mit Unterschrift ist dafür nicht mehr nötig. Dazu zählen Mobilfunk-, Fitnessstudio-, Stromlieferverträge oder Abonnements für Medien- oder Streamingdienste. Doch einzelne Anbieter bieten immer noch keine Kündigungsbuttons an, bei anderen sind diese nur schwer auf der Seite zu finden, kritisieren die Verbraucherschützer.Kündigung von Verträgen: Kündigungsbutton ist PflichtDer vzbv fordert die verbliebenen Anbieter auf, den Kündigungsbutton endlich einzubinden, so Dietlinde Bleh, Referentin im Team Recht und Handel des vzbv. „Hier besteht weiter Handlungsbedarf seitens der Anbieter.“ Sollte dies nicht der Fall sein, hätten die Verbraucher bei diesen Unternehmen sogar besondere Kündigungsrechte: „Wenn der Kündigungsbutton fehlt oder schwer auffindbar ist, haben Verbraucherinnen und Verbraucher das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.“Insgesamt wirkt sich das neue Gesetz positiv aus, so die vzbv-Expertin. Für Verbraucher sei es viel einfacher geworden, bestehende Dauerschuldverhältnisse zu kündigen. Die Pflicht für einen Kündigungsbutton gilt für fast alle Dauerschuldverhältnisse, die online abgeschlossen werden können. Ausgenommen sind nur Verträge, für die gesetzlich strengere Anforderungen bei der Kündigung gelten – wie beispielsweise Verträge für Finanzdienstleistungen, Versicherungen oder Miet- und Arbeitsverträge.Lesen Sie auch:Abzocke an der Haustür: Verbraucherschützer schlagen AlarmKündigung online: Das gilt bei Verträgen für SmartphonesGrundsätzlich ist es seit zwei Jahren durch das neue Faire-Verbraucherverträge-Gesetz deutlich einfacher, neu abgeschlossene Verträge zu kündigen. Zwar dürfen beispielsweise für Smartphones, Internet oder Strom weiterhin Verträge über eine Laufzeit von zwei Jahren abgeschlossen werden. Doch für Verträge, die nach dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, gilt nach Ablauf der Erstlaufzeit eine einmonatige Kündigungsfrist. Dies schützt Verbraucher vor langen Vertragslaufzeiten und erleichtert den Wechsel zu anderen Anbietern.Anders sieht dies bei Verträgen aus, die vor dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden. Hier verlängert sich in der Regel der Vertrag um ein Jahr und kann nur zum Laufzeitende gekündigt werden. Oft bedeutet dies für die Kunden, den Vertrag drei Monate vor Ablauf zu kündigen. Wer sich also von solchen Altverträgen lösen will, muss sich weiterhin rechtzeitig darum kümmern.Interessant auch:Preis-Wucher bei Fernwärme? Jetzt können Eon-Kunden klagen
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