Vertrauensfrage im Bundestag: Zwei Schritte bis zur Neuwahl

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Vertrauensfrage im Bundestag: Zwei Schritte bis zur Neuwahl
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Kanzler Scholz läutet heute Neuwahlen für Ende Februar ein – sofern alles nach Plan läuft …

stellt dem Parlament die Vertrauensfrage mit dem Ziel, sie zu verlieren – also keine ausreichende Unterstützung der Mehrheit im Bundestag zu bekommen. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier soll danach das Parlament auflösen, Neuwahlen für den 23. Februar ausrufen.

Aber: Im Grundgesetz steht nur, er kann das Parlament auflösen. Bedeutet: Er kann die Parlamentarier auch schmoren lassen. Folge: Scholz wäre weiter Kanzler, müsste mit wechselnden Mehrheiten regieren – mit einer Minderheitsregierung. Dass Steinmeier dies zulässt, gilt aber als unwahrscheinlich. Die müssen – ebenfalls laut Grundgesetz – binnen sechzig Tagen nach Auflösung des Bundestages stattfinden. Steinmeiers 21-Tage-Frist endet nach der heutigen Vertrauensfrage am 6. Januar. Löst er erst am letzten Tag der Frist die Auflösung aus, wäre bis 7. März Zeit, den Bundestag neu zu wählen. Der geplante Stichtag 23. Februar wäre damit aber ebenfalls möglich.

► 1982 nutzt SPD-Kanzler Helmut Schmidt die Vertrauensfrage, um seine Verteidigungspolitik durchzukämpfen – er gewinnt, wird aber ein halbes Jahr später durch ein Misstrauensvotum von Helmut Kohl gestürzt.

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