Verurteilung wegen „Hängt die Grünen“-Plakaten

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Ein Aktivist der rechtsextremen Kleinstpartei Der III. Weg hatte zu Gewalttaten gegen Grünen-Politiker aufgerufen. Der Fall landete bereits mehrfach vor Gericht. Nun gibt es ein neues Urteil.

Justizpalast in München - Da Landgericht München I sprach ein neues Urteil im Fall der Plakate, auf denen „Hängt die Grünen“ stand. - Foto: Frank Leonhardt/dpa

Ein Aktivist der rechtsextremen Kleinstpartei Der III. Weg hatte zu Gewalttaten gegen Grünen-Politiker aufgerufen. Der Fall landete bereits mehrfach vor Gericht. Nun gibt es ein neues Urteil. Ein Aktivist der rechtsextremen Kleinstpartei Der III. Weg ist nach dem Aufhängen von Plakaten mit der Aufschrift „Hängt die Grünen“ zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht München I sprach ihn wegen Volksverhetzung und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten schuldig. Der Angeklagte erhielt eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen, insgesamt sind es 4500 Euro, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Das Bayerische Oberste Landesgericht hatte zuvor einen Freispruch des Angeklagten in der Berufungsinstanz aufgehoben und die Sache zurückverwiesen.

Gegen den Freispruch richtete sich dann wiederum eine Revision der Staatsanwaltschaft, die das Bayerische Oberste Landesgericht für begründet erachtete und den Fall an eine andere Kammer des Landgerichts München I zurückverwies.

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