Verwaltungsgericht Berlin überprüft Ortstauglichkeit für Bordellbau

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Verwaltungsgericht Berlin überprüft Ortstauglichkeit für Bordellbau
Verwaltungsgericht BerlinDr. Anna Von OettingenHakim Şimşek
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat einen ungewöhnlichen Ortstermin abgehalten, um die Lagerhalle gegenüber vom Bordell des Artemis zu prüfen. Hakim Şimşek, Betreiber des Artemis, plant, die Halle in ein Edel-Puff umzubauen. Der Streit um die Tauglichkeit des Ortes für den Bau eines Bordells hat eine Entscheidung des Gerichts und das Urteil des Landes Berlin erzeugt.

Die zuständige Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin unter Vorsitz von Dr. Anna von Oettingen hat sich zu einem ungewöhnlichen Ortstermin getroffen, um zu prüfen, ob eine Lagerhalle für ein Bordell geeignet ist. Das Artemis an der A100 plant, eine 4000 qm große Lagerhalle in ein Edel-Puff umzubauen. Der Streit betrifft verschiedene Aspekte des Baurechts, was die Frage aufwirft, ob der Ort geeignet ist, dass ein Bordell einzieht.

Hakim Şimşek, Betreiber des Artemis, ist überzeugt, dass er niemanden stört, ist aber gegen einen Großbordell in einem Wohngebiet aus moralischen Gründen. Charlottenburg-Wilmersdorf lehnt einen Vergleich mit anderen Bordellbetreibern ab. Letztendlich hat das Land Berlin eine Niederlage einstecken müssen, da nach dem Urteilsspruch der Bau des Bordells nicht durch öffentliche Belange behindert wird

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