Viele Bürgergeld-Empfänger erhalten aktuell diese Aufforderung per Post: Was können sie tun?

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Viele Bürgergeld-Empfänger erhalten aktuell diese Aufforderung per Post: Was können sie tun?
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Viele Bürgergeld-Bezieher bekommen derzeit Aufforderungen zur Kostensenkung der Unterkunftskosten. Was dahinter steckt, lesen Sie hier

Viele Bürgergeld-Empfänger erhalten aktuell diese Aufforderung per Post: Was können sie tun?Doch derzeit bekommen viele Bürgergeld-Empfänger eine schriftliche Aufforderung zugeschickt, ihre Wohnkosten zu senken. Aber was ist damit gemeint? Warum häufen sich die Aufforderungen derzeit? Und wie können Betroffene reagieren? Antworten auf diese Fragen finden Sie in diesem Artikel.

Kommt es tatsächlich dazu, dass ein Bürgergeld-Bezieher zur Senkung der Unterkunftskosten umziehen soll, werden die Aufwendungen für die Unterkunft nur solange in vollständiger Höhe anerkannt, bis ein Umzug möglich ist oder zugemutet werden kann - in der Regel­ jedoch für längstens sechs Monate, erklärt die Bundesagentur für Arbeit.

Bekommt man als Bürgergeld-Bezieher die Aufforderung, die Kosten zu senken, beginnt damit gegebenenfalls auch eine Regelfrist, falls diese in der Aufforderung genannt wird. In der Regel haben Leistungsberechtigte sechs Monate Zeit, um die Kosten zu senken. Falls die Kosten nicht gesenkt wurden, kann es dazu kommen, dass das Jobcenter die Unterkunft künftig nur noch bis zur angemessenen Höhe bezahlt. Wenn es aber in einer Stadt zum Beispiel gar keine freie Wohnung gibt, die der vom Jobcenter als angemessen geltenden Höhe entspricht, dann kann eine höhere Miete konkret angemessen sein und das

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