Die BVG muss einem Berliner Opernsänger Schmerzensgeld zahlen. Dies urteilte nun ein Gericht. Der Mann wurde im Oktober 2020 von Ticketkontrolleuren in der Berliner U-Bahn rassistisch beleidigt.
Nach Schilderung Osbornes in der „Berliner Zeitung“ sollen ihn die Kontrolleure als „Schwarzkopf“ bezeichnet haben, außerdem hätten sie gesagt:. Außerdem soll einer der Kontrolleure ihn auf eine Metallbank gestoßen haben, wobei er Schrammen an Unterarm und Oberschenkel erlitten habe, die im Krankenhaus behandelt werden mussten.
Das Amtsgericht Mitte wies diese Schilderung mit ihrem Urteil zurück. Claire Lops, die Anwältin Osbornes, sagte dazu: „Das Gericht hat hier sehr eindeutige und klare Worte gefunden – die BVG hat rassistisch diskriminiert.“ Zur Strafe von 1000 Euro erkärte sie, dass es „dahingestellt sei, ob sie tatsächlich eine strafende und präventive Wirkung hat“.in dem Fall angewendet werden kann oder nicht.
Die Senatssozialverwaltung, in der auch die Ombudsstelle des Berliner LADG angesiedelt ist, wies diese Interpretation zurück. Sprecher Stefan Strauß sagte am Dienstag auf Anfrage: „Entscheidend ist, ob das Land Berlin ‘öffentlich-rechtlich’ handelt, wenn Fahrausweise kontrolliert werden“. Sinn und Zweck des LADG sei es, einen umfassenden Schutz vor Diskriminierung durch öffentliche Stellen wie die BVG zu gewährleisten, so Strauß.
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