Nicht nur über Ländergrenzen hinweg reisen und arbeiten - Entscheidungen der EU beeinflussen selbst Alltäglicheres wie das Einkaufen oder auch Telefonieren. Diverse Rechte haben Verbraucher Brüssel zu verdanken.
Einfach über Ländergrenzen hinweg reisen, arbeiten oder telefonieren: Das ist innerhalb der Europäischen Union möglich, für die in rund zwei Wochen das neue Parlament gewählt wird. Manche Vorteile werden wohl erst so richtig deutlich, wenn sie wieder wegfallen - wie beim Brexit, dem EU-Austritt Großbritanniens im Jahr 2020.
Wer im Urlaub, auf Dienstreise oder während des Auslandssemesters sein Handy nutzen will, zahlt dafür im EU-Ausland genau so viel wie zu Hause. Zum sogenannten Roaming zu Inlandspreisen gehören Anrufe, Textnachrichten und Datendienste. Das gilt auch umgekehrt: Ruft etwa eine Mutter aus Deutschland ihre Tochter im Italien-Urlaub an, muss sie nicht mit zusätzlichen Kosten rechnen.
EU-Bürgerinnen und -Bürger können sich in jedem EU-Land niederlassen. Das gilt nicht nur, wenn sie dort arbeiten oder studieren wollen, sondern auch, wenn sie sich dort zur Ruhe setzen möchten. Mit dem Brexit endete am 31. Dezember 2020 allerdings die Freizügigkeit zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Seitdem müssen für einen Wohnsitz, Studium und Job im Vereinigten Königreich vorab Visa beantragt werden.
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